Leistungen

 

Seit 2004 berate und vertrete ich Künstler, Künstlerinnen und Kunstvermittler in rechtlichen Angelegenheiten. Meine Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt, sich zu wehren. In einem ersten Gespräch zeige ich Lösungsmöglichkeiten auf, die die betroffenen Personen möglichst selber vornehmen können. Je nach Situation veranlasse ich die notwendigen rechtlichen Schritte aber selber. Mein Schwerpunkt liegt in der bildenden Kunst. Künstler und Künstlerinnen anderer Sparten sind aber auch willkommen.

Tätigkeitsgebiete

 

  • Kaufverträge, Ausstellungsverträge, Galerienverträge, Werkverträge, Aufträge; Musterverträge können bestellt werden

  • Streitigkeiten betreffend Geldforderungen mit Galerien, Gewerbe, öffentliche Institutionen, Medien

  • Urherberrechte und Urheberrechtsverletzungen

  • Streitigkeiten mit Versicherungen

  • Bewilligungen für Kunstprojekte im öffentlichen Raum

  • Kunst am Bau, baurechtliche Abklärungen, (Bau-)Bewilligungen 

Tarife

 

Eine Stunde Rechtberatung für Künstlerinnen und Künstler kostet im Spezialtarif Fr. 150.–. Beim ersten Gespräch zeige ich auf, wie gross der zeitliche Umfang sein wird. Ein grösseres Honorar kann auch mit einem Kunstwerk beglichen werden. Mitglieder bei visarte haben Anrecht auf zwei Stunden kostenlose Rechtsberatung pro Kalenderjahr. Visarte muss vorgängig informiert werden.